Hallo Zusammen,
erst mal wünsche ich allen Alles Gute fürs neue Jahr.
Ich habe gerade mal die aktuelle Coronaverordnung versucht zu studieren
Da steht:
§ 14
Beherbergung und Tourismus (1) Die Durchführung, Öffnung oder Überlassung zu touristischen Zwecken von
...
3. Beherbergungen,
...und
5. Ferienwohnungen ist untersagt.
Was sagt denn eigentlich der Trixipark ob oder ob nicht.
Die Verordnung gilt noch bis 14.01.2022 - ich glaube besser wirds nicht ab nächster Woche
Liebe Grüße Evi