Anzeige:

Beiträge von Laurynn

    Bei Burda gibts ein kostenloses Schnittmuster für eine Sarouel-Hose (Hoffe, der Link ist ok :))


    Die würde ich in dem festen, gelben Stoff nähen, dann ein großes Dreieckstuch mit viel Gebammel für zum um die Hüfte binden... Und als Oberteil ein irgendwie geartetes Top, gleichfalls mit Gebammel und Gefunkel dran.


    Aus dem durchsichtigen Stoff ggf. noch ein großes Rechtecktuch nähen, das sie wahlweise als Stola um die Schultern schlingen, oder als Schleier im Haar tragen kann.

    (aber nun sind wir mal nicht, hieß es vorher so schön päpstlicher als der Papst).


    Darum geht es doch gar nicht... Es geht doch darum, die Leute auch dafür zu sensibilisieren, was rechtlich gesehen Sache ist. Wie heißt es so schön? "Wo kein Kläger, da kein Richter." ;)


    Man muss aber zumindest wissen, dass man Schwierigkeiten bekommen kann, wenn einem jemand an den Karren pi**en will, und sowas zur Anzeige bringt... Und wenn nur mal so als Extrembeispiel eine hauptberufliche Steuerfachangestellte wegen Steuerhinterziehung belangt wird, weil irgendwer ihr nicht wohlgesonnen ist, und dem Finanzamt gesteckt hat, dass sie nebenberuflich solche Sachen gegen Materialleistung veräußert, diesen geldwerten Vorteil aber bei der Steuer sehr wahrscheinlich nicht angegeben hat, dann hängt da möglicherweise für sie noch viel mehr dran, als nur eine Geldstrafe und die entsprechende Nachversteuerung... ;)

    Ganz genau so ist das.


    Und nur, weil es Deinen eigenen Werten und Normen offensichtlich nicht entspricht, in einem solchen Fall von einer "Belohnung" (nicht zu verwechseln mit ENTlohnung) abzusehen (meinen übrigens auch nicht) heisst das nicht, dass Deine Schattierung der Farbe Grau hier die einzig richtige ist.


    Ich mag grau auch... Aber in Bezug auf die Schenkung und die Frage, ob es sich um einen Verkauf/Tausch oder ein gegenseitiges Geschenk handelt, sieht das Gesetz halt einfach etwas anderes vor... Sobald du eine Gegenleistung erwartest (ob du die dann bekommst oder nicht ist dabei völlig nebensächlich), ist halt nicht mehr von einer Schenkung die Rede, und damit das Grau nicht mehr so grau, wie du es darstellen möchtest. Ein gegenseitiges Geschenk ist es halt nur dann, wenn der Empfänger von sich aus und ohne von dir in eine moralische Zwickmühle genötigt zu werden, ein Geschenk macht.

    wenn mir jemand um 3 Ecken bekanntes den Gefallen täte, mir etwas zu machen (sei es die Lampe oder sei es eine Hose) würde ich mich ihm erkenntlich zeigen, zumindest mit einer Flasche Wein oder eben einem gewissen Ovolus.


    Das ist doch aber wieder eine ganz andere Sachlage als dein anfängliches "gib, was du meinst, dass es dir wert ist...!" ;)


    Klar gehört es zum Sozialverhalten dazu, dass man sich gelegentlich für etwas bedankt... Und ob man das mit nem feuchten Händedruck tut oder mittels eines kleinen Mitbringsels, steht jedem frei... Dann ist es eine echte Schenkung.


    Wenn du aber etwas für jemanden nähst, strickst, häkelst, baust oder was auch immer, und bei Übergabe/Erledigung sagst: Gib mir einfach, was es dir wert ist, dann ist das die Einforderung einer Gegenleistung, und damit kein Geschenk mehr. Die Grauzonen schafft man sich nur selbst, indem man versucht, sich heraus zu reden, und Fälle zu kreieren. Daher muss sowas auch immer im Einzelfall entschieden werden.


    Wenn du sagst, dass in deinem Fall der Empfänger jederzeit entscheiden kann, dass er nichts geben will, setzt das eine aktive Entscheidung des Empfängers voraus... Du führst Benehmen, Werte und Normen ins Feld, und forderst zugleich, nur um das Kriterium für eine Schenkung erfüllen zu können, dass der Empfänger ja zumindest theoretisch die Möglichkeit hätte, sich über Normen und Werte hinweg zu setzen, deine Arbeit offensichtlich überhaupt nicht wertzuschätzen, und sie dennoch quasi ganz dreist anzunehmen, weil es ja schließlich so angeboten wurde... Merkst du dabei etwas?


    Wäre es ein echtes Geschenk, würde die Antwort auf die Frage "Was möchtest du dafür haben?" ganz einfach nur "Nichts" lauten... Und dem Beschenkten stünde es dann frei, zu überlegen, ob er sich irgendwie erkenntlich zeigen möchte oder nicht... Das ist ein dezenter Unterschied.


    Deine anfänglich aufgeführte Situation (Gib, was es dir wert ist) weist deshalb lediglich auf nicht übermäßig vorhandenen Geschäftssinn hin, und nicht auf eine Schenkung... :D

    Es gibt noch einen Aspekt, der hier noch garnicht genannt wurde: der Vergleich zwischen Einnahmen und Ausgaben. Beim Steuerberater wurde mir mal gesagt, ich solle alle Ausgaben für mein Hobby dokumentieren, also alle Quittungen aufheben und Buch darüber führen. Wenn ich jederzeit klar offenlegen kann, dass ich weit mehr für mein Hobby ausgebe als ich einnehme, wenn ich mal etwas verkaufe, dann sei es eindeutig, dass es ein Hobby ist und kein Gewerbe. Diese Auskunft ist natürlich ohne Gewähr und nicht rechtsverbindlich, aber sicher eine Frage wert bei entsprechenden Leuten, die es wissen müssen.


    Liebe Grüße von Kreuzschnabel


    Das ist nicht die Definition eines Hobbies, sondern da geht es um Liebhaberei... Und die ist dennoch ein Gewerbe...

    Laut Hersteller-Seite: "Basic Embird program resizes, splits, edits, displays, prints and converts embroidery designs."


    Also Größe verändern, Stickdatei teilen (zB. für Versatzrahmen), bearbeiten, anzeigen, drucken und konvertieren... Aus meiner praktischen Erfahrung heraus sagen kann ich es allerdings nicht, weil ich die Zusatzmodule Studio und Font Engine habe, und da nicht mehr durchblicke, welche Funktionen genau von woher kommen :D

    Kann man so sehen. Man könnte auch sagen, ich mache demjenigen ein Geschenk und er macht mir eines.


    Aber das wäre jetzt müßig denn es bleibt Grauzone.


    Rechtlich gesehen ist es eben kein Geschenk.


    Wenn man den rechtlichen Begriff der Schenkung heran zieht, und darauf läuft es im Grunde dann hinaus, dann ist eine Schenkung ein Rechtsgeschäft, das zwar beidseitig ist, sprich der Schenkende macht ein Angebot und der Beschenkte muss es annehmen. Allerdings ist die Schenkung das einzige Rechtsgeschäft, bei denen der Beschenkte nicht irgendwelche Pflichten zu erfüllen hat. Deshalb ist die Schenkung rechtlich gesehen auch das einzige Rechtsgeschäft, das selbst nicht geschäftsfähige, also Kinder annehmen können... ;)


    In dem Moment, wo dein Tauschpartner mit Materialien oder einem vorher nicht einschätzbaren Geldbetrag für die Einhaltung einer Vertragspflicht entlohnt wird, handelt es sich nicht mehr um eine Schenkung... Und du kannst die beiden Vorgänge nur dann voneinander getrennt betrachten, wenn jeder der beiden jederzeit die Möglichkeit hätte, seine Schenkung auch einfach wegfallen zu lassen... Wenn also die Pflicht bzw. der kausale Zusammenhang hinter der Aktion nicht vorhanden ist. ;)

    Dann lieber frei nach dem Motto: gib, was Du meinst, dass es wert ist.


    Streng genommen ist es dann aber noch immer ein Gewerbe... Du gibst in diesem Fall nur die Verantwortung der Werteinschätzung und Preisgestaltung an deinen Kunden weiter... Wenn du bei ebay Sachen extra für den Verkauf/Auktion anfertigst bzw. halt zuvor einkaufst, wirst du auch zum gewerblichen Verkäufer, selbst wenn du es für den Startpreis von einem Euro einstellst und abwartest, was am Ende bei rumkommt... ;)


    Friedafröhlich:


    Ja, das Beispiel war aber auch nicht ganz fair... Ich BIN nämlich Tagesmutter... :D

    Gewerbe ist eine auf Gewinnerzielung ausgelegte Tätigkeit, die des Gewerbescheines bedarf.


    Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das wie von dir schon angemerkt aufgrund des geringen Umsatzes nach §19 UStG von der UMSATZ-Steuer befreit ist. Kleingewerbe ist also steuerrechtlich eine Sonderform des Gewerbes... Aber eben auch ein Gewerbe.

    Ich sehe schon. Das ist ne ganz komplizierte Kiste. Eine Lösung hab ich auch nicht, sonst würde ich hier ja keine dusseligen Fragen stellen. Aber im Laufe des Nachmittags habe ich mir ein paar ganz grundsätzliche Gedanken dazu gemacht.


    Nehmen wir mal an, dass meine Nachbarin zum Arzt muss und sie hat 2 kleine Kinder, die in dieser Zeit beaufsichtigt werden müssen. sie fragt mich ob ich das tun könne und ich willige ein. Nach dem Arztbesuch bedankt sie sich dafür mit 2 Gläsern selbstgemachter Marmelade und einem Körbchen voll Gemüse, dass sie in ihrem Garten angebaut hat. Wenn dies rechtlich nicht ganz astrein wäre und ich sagen müsste: "Tut mir leid, aber ohne angemeldetes Gewerbe darf ich das nicht. Da musst du schon eine offizielle Tagesmutter bemühen" .......


    Da schreibt der Gesetzgeber die Rechtslage aber auch eindeutig vor:


    "§43 Abs. 1 SGB VIII:
    Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis."


    ALLE Bedingungen müssen für die Notwendigkeit einer Pflegeerlaubnis erfüllt werden. Wird nur eine Bedingung nicht erfüllt, ist die Pflegeerlaubnis nicht notwendig, sondern fällt in die Kategorie "Babysitting"....


    Die Tagesmuttertätigkeit ist übrigens im engen Sinne auch keine Gewerbetätigkeit... Man benötigt dafür keinen Gewerbeschein... Und man ist von der Umsatzsteuer befreit...


    Babysitting bedeutet im Übrigen aber nicht, dass man das Einkommen daraus nicht auch bei der Steuer angeben müsste... ;)

    Falls das Angebot noch besteht, oder du ein ähnlich günstiges Angebot ohne Kartenleser findest... Ich hab hier noch das PE Design Lite inkl. Kartenleser rumliegen... Da ich Embird Studio nutze, brauche ich es nicht... Es liegt schon fast seit 2 Jahren im Schrank rum... ;)

    Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass es auch beim Tausch davon abhängig ist, wie groß der Kreis der potentiellen Tauschpartner ist.


    Ich hatte im Dezember mal die IHK angefragt wegen der zu beachtenden Formalitäten, weil ich für den Kindergarten meines Sohnes als Spendenaktion anbieten wollte, bestickte Geldbörsen zum Materialpreis plus einer Spendenpauschale für den KiGa anzufertigen, was aus Sicht des Finanzamtes ja definitiv in die Liebhaberei fallen würde, weil ich nur den Materialpreis erstatte bekäme und die Spendenpauschale direkt weiter leiten würde.


    Die Antwort von der IHK war dann auch, dass das so ohne Gewerbeschein möglich ist, ich es aber unbedingt in dem kleinen Umkreis Kindergarten-Eltern belassen soll, damit nicht doch der Gewerbeschein fällig wird.


    Stimmt... Nur weil das Finanzamt festlegt, dass deine Arbeit Liebhaberei ist, bedeutet das nicht, dass der Gewerbeschein nicht mehr notwendig ist. Die Deklarierung als Liebhaberei hat einzig und allein eine steuerrechtliche Bewandtnis. Ein Gewerbe ohne Liebhaber-Status ermöglicht es nämlich dem Gewerbetreibenden, seine Verluste aus diesem Gewerbe steuermindernd geltend zu machen. Wenn ich also hauptberuflich im Büro irgendwo arbeite, fleißig meine Steuern zahle, und nebenberuflich ein Kleingewerbe betreibe, das nicht unter die Liebhaberei fällt, dann kann ich meine Verluste aus dem Gewerbe zur Verringerung meiner Steuerlast angeben.


    Stellt das Finanzamt fest, dass das Gewerbe als Liebhaberei einzustufen ist, entfällt diese Möglichkeit, Verluste steuermindernd geltend zu machen. Ich bezahle im zuvor konstruierten Beispiel weiterhin meinen Lohnsteuer-Anteil auf meinen Bürojob, und es fällt halt keine Einkommenssteuer aus dem Gewerbe an... Die Verluste werden allerdings auch nicht steuerlich berücksichtigt.


    Der Gewerbeschein ist trotzdem noch notwendig...

    Hihi... Du hast (mit) Schuld daran, dass ich mich in nächster Zeit an meine UFOs mache, damit ich irgendwann (im nächsten Jahr oder so) auch mal eine Tornüre anfangen kann :D


    Vorher müssen allerdings meine Vorhang-Paneele fertig werden (sonst motzt der Gatte), und meine Empire-Garderobe sollte dann auch mal fortgeführt bzw. neu aufgelegt werden...

    Ui, das schaut bis jetzt ja wirklich schick aus... Der weiße Stoff kommt mir ziemlich bekannt vor... Hab den in braun noch hier rumliegen für meine Vorhangpaneele... :D


    Die Farbkombination gefällt mir außerordentlich :)


    Mach schnell weiter, damit ich was zum Gucken hab... Vielleicht motiviert es mich ja ein bissel, mein Regency-Projekt vom letzten Jahr fortzusetzen bzw. neu zu beleben... ;)

...und hinein ins Nähvergnügen! Garne in 460 Farben in allen gängigen Stärken. Glatte Nähe, fest sitzende Knöpfe, eine hohe Reißfestigkeit und Elastizität - Qualität für höchste Ansprüche. ...jetzt Deine Lieblingsgarne entdecken! [Reklame]