Klar, wenn es erst einmal so weit ist, daß die Sache vor den Richter geht, dann dürfte das Arbeitsklima verdorben sein.
Beamte müssen sich eine Nebentätigkeit genehmigen lassen, Angestellte im öffentlichen Dienst sind nur verpflichtet eine Nebentätigkeit anzeigen. In der freien Wirtschaft sind Arbeitnehmer nicht einmal grundsätzlich verpflichtet, Nebentätigkeiten anzugeben, auch wenn viele per Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag doch wieder müssen.
Also ganz allgemein, wer nicht als oder für die Konkurrenz arbeitet, seinen Hauptjob nicht leiden läßt und das Arbeitszeitgesetz einhält (welches nur für abhängige Beschäftigung gilt), der darf.