Nachdem hier (MV) Heerscharen von Touristen vorrangig aus NRW eingefallen sind, wurde durch die Landesregierung gestern reagiert:
ZitatDen Betreibern von Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und vergleichbaren Angeboten, wie etwa homesharing, ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Gäste, die bereits angereist sind, haben bis spätestens 19. März 2020 ihren Urlaub zu beenden und abzureisen.
ZitatAlles anzeigenTouristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Reisen, die zu Freizeit- und Urlaubszwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. Von dem Verbot umfasst sind auch Reisebusreisen.
Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren erster Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt.
Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren zweiter Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt und die in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, die ihrer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern nachgehen.
Auf Nachfrage: Auch Dienstreisen nach MV sind betroffen, sofern der Reisende kein Belieferer für Verkaufsstellen des Einzelhandels ist, die im Erlass nicht von den Schließungen betroffen sind. Vertreter bleiben also ab sofort auch draussen. Oder drinnen.
Quelle: Weitere Maßnahmen der Landesregierung gegen Corona-Ausbreitung in MV, Nr. 62/2020, Staatskanzlei