Es gab aber trotz 58 Geboten nur ein Ergebnis von 586 Euro, und davon musste er an Ebay-Gebühren etc. noch schätzweise 50-90 Euro abrechnen.
Zur Zeit ziemlich genau 58,60 Euro (10%)
Diese Gewährleistung kann nicht vom Verkäufer abgelehnt werden, es sei denn natürlich, er hat die Ware gleich als kaputt, als Schrott, nur zum Materialwert oder Ähnliches verkauft. Das ist natürlich etwas, was Du im schlimmsten Falle später per Anwalt durchsetzen müsstest, aber ich schreibe es deswegen, weil die 586-Euro-Maschine auch darunter gefallen ist. Im Gegenteil, der dortige Verkäufer hat ausdrücklich zugesagt, daß sie einwandfrei näht. Mit einer ausdrücklichen derartigen Versicherung übernimmt ein Verkäufer auch noch die Schadenersatzpflicht, also z.B. Transport- und Gutachterkosten.
- Die Gewährleistung beträgt beim Kauf zwei Jahre.
- Die Gewährleistung kann auf ein Jahr eingeschränkt werden, wenn gebrauchte Artikel verkauft werden (steht nichts dabei, gelten zwei Jahre).
- Die Gewährleitung kann beim Verkauf von privat ausgeschlossen werden, beim gewerblichen Verkauf nicht.
Wird nichts vereinbart, gelten zwei Jahre.
Gewährleistung in Sinne der Mängelansprüche nach §437 BGB
Unabhängig davon darf die Ware nicht falsch beschrieben und keine unwahren Aussagen zu durchgeführten Wartungen gemacht werden, das wäre Betrug.
Dass jemand 'so nebenbei' als Rentner ohne Rechnung arbeitet finde ich sooo ungewöhlich (leider) nicht. Immerhin gilt auch bei Reparaturen die zweijährige Mängelhaftung, die er vielleicht seinen Erben ersparen wollte.
Ich würde auf jeden Fall eine Person meines Vertrauens mitnehmen, sie muss keine Nähfachfrau sein, aber Lebenserfahrung besitzen. Zum einen hat man dann einen Zeugen, falls mündliche Zusagen gemacht werden und zum anderen schaut man mit etwas Distanz anders auf die Dinge als jemand, der mit leuchtenden Augen vor seiner Traummaschine steht.
Viel Erfolg
Detlef