Und es geht auch nur, wenn der Träger, die Trägerin gerade ist, sprich, beide Beine um den gleichen Betrag gekürzt werden. Sonst muß man doch messen.
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und auftrennen wenn es weniger als 2cm sind, es sich um eine Stoffhose handelt oder gar vom Hersteller ungleiche Beinlänge gefertig wurden. LG Josefa