Hallo!
Ich bin jetzt seit ca. 2 Monaten glücklich mit meiner Bernina beschäftigt und freue mich immer noch, daß ich sie mir zugelegt habe.
(Obwohl sie manchmal eine kleine Zicke ist - kann aber auch an meinem technischen Unvermögen liegen )
Jetzt bin ich gerade dabei, mich in die Stickerei einzuarbeiten und habe bei der Gelegenheit gesehen, das es in den USA diverse Firmen gibt, die super Stickmusterdateien anbieten.
Gerne würde ich dort kaufen und wollte mal anfragen, ob das evtl. schon mal jemand von euch gemacht hat und ob es hier von zolltechnischer, bzw. steuerlicher Seite Dinge zu
beachten gibt? Die Dateien werden auch über Internet vertrieben, deshalb: wo kein Kläger ..... Aber um alles "politisch korrekt" abzuwickeln (ich benutze die Dateien auch gewerblich),
wollte ich mal anfragen, ob mir hier jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank im voraus
Claudia
Stickmusterdateien aus USA "importieren"
- Miss Sophie
- Erledigt
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Bzg. der gewerblichen Nutzung musst du dich mit dem Verkäufer einigen.
A propos gewerblich: melde dich bitte bei Anne, damit sie deinen Status ändern kann.
Ich habe auch schon Dateien in USA gekauft, das lief immer völlig problemlos: unmittelbar nach Bezahlen kann man sie downloaden.
Was die Einfuhr von Dateien betrifft, bin ich noch nie auf die Idee gekommen, dass dafür Gebühren anfallen könnten. Die Antwort auf die Frage interessiert mich daher auch.
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Hey,
zolltechnisch ist es kein Problem, da dieser nur bei Waren tätig wird. Software und ich denke auch Stickdateien ist eine sonstige Leistung, keine Ware. Der Zoll ist damit raus.
Als Unternehmer musst Du ein paar steuerlichen Besonderheiten beachten für Deine USt.-Erklärung - aber das musst Du mit Deinem Steuerberater klären. Ist aber nicht schwierig und bringt auch keinen Ärger oder so - ich habe das häufig, dass ich Leistungen und auch Waren aus dem Ausland kaufe bzw. verkaufe.
Aber genau und richtig beantworten kann Dir das nur ein Fachmann/frau.Wichtig ist, dass Du klärst OB und in WELCHER FORM bzw. ANZAHL Du die Datei überhaupt gewerblich nutzen darfst... das ist um eines schwieriger als die Steuer :-)) und kann ggfs. richtig teuer werden...
Lieben Gruß
Trixie -
- beim Einkauf von Stickdateien, welche Du online kaufst und welche Du dann online herunterlädtst bzw. man Dir via Mail sendet, fallen keine Zollgebühren an, das es sich hier um keine Ware handelt
- ebenfalls nicht anfallen tut die Einfuhrumsatzsteuer, da Du keine Ware nach Deutschland einführst (heruntergeladene Stickdateien sind keine Ware)
- was die Genehmigung betrifft, geben die Stickmusterhersteller entweder schon auf ihren Homepages Auskunft (FAQ´s) oder ich empfehle Dir, den Hersteller selber anzuschreiben und Dir ggf. eine Genehmigung einzuholen, diese kannst Du dann bei Bedarf vorlegen (ich habe das schon ein paarmal gemacht, wenn die Nutzungsbestimmungen in meinen Augen nicht ganz eindeutig waren)
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Hallo,
erstmal vielen Dank für eure Informationen.
Ich habe eben mit meinem Steuerberater gesprochen, der mir allerdings in dem Fall auch noch nicht weiterhelfen konnte.
Er ist, genau wie ich auch, der Meinung, das diese Stickdateien eine Handelsware sind, für die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten
wäre (unter handelstechnischen Bedingungen gesehen), aber er will sich auch nochmal schlau machen. (Auch Steuerberater wissen
nicht immer alles direkt.....).
Vielleicht sollte man einfach keine schlafenden Hunde wecken, aber ich möchte auch nicht gerne Steuern hinterziehen (auch
wenn das in diesem Fall vergleichsweise "Peanuts" wären). Zumal ich vorhabe, dann auch öfter zu bestellen und die Rechnungen
natürlich auch in meinen Unterlagen für das Finanzamt auftauchen würden.Bei den FAQ's habe ich schon nachgesehen, die gewerbliche Nutzung wäre (zumindest bei diesem Anbieter) kein Problem.
Bei anderen könnte das natürlich auch wieder anders aussehen.Soviel erstmal vorab. Sobald ich mehr weiß, was vielleicht bis nächste Woche dauern kann - wegen Ostern und so .... -
maile ich euch die Information.Ich sende euch auch liebe Grüße und
wünsche euch allen ein supersonniges, erholsames Osterwochenende.
Claudia -
dein Steuerberater hat m.E. ein richtiges Gefühl. Nach meinem letzten Wissensstand wird Software als sonstige Leistung (§3 Abs. 9 UStG) betrachtet und die sind Steuergegenstand aus §1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
Solltest Du vorsteuerabzugsberechtigt sein, ist das dann ja nur ein durchlaufender Posten.
Im Zweifelsfalle mich aber bitte nicht verhauen... mein letzter Wissensstand ist schon ein paar Jahre alt
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Stickdateien sind keine Handelsware und auch kein Gegenstand.
Es ist nur dann ein Fall für den Zoll, wenn ein Gegenstand körperlich über die Außengrenze der Europäischen Gemeinschaft bewegt wird. Das heißt,
wenn Stickdateien aus dem Internet heruntergeladen werden, ist die Zollverwaltung nicht zuständig, da keine Waren sondern "nur" Daten bewegt werden. Anders verhält es sich, wenn die Stickdateien z.B. auf einer CD gespeichert sind und die CD eingeführt wird.Was noch nicht außer acht zu lassen ist: Du erwirbst nicht das Recht an der physischen Datei, sondern nur das Recht, diese sticken zu dürfen (ob nun privat oder gewerblich, lassen wir mal dahingestellt), also weder die Datei weiterzuverkaufen, zu vervielfältigen oder sonstwas damit zu machen. Eigentümer der von Dir gekauften Daten bleibt auch weiterhin derjenige, der die Muster irgendwann mal erstellt hat bzw. derjenige, an den der Musterersteller sämtliche Rechte abgetreten hat (und zumeist via Vertrag). Sie gehört Dir also gar nicht. Deshalb gibt es beispielsweise auch meistens die Einschränkung bei der Nutzung, zwar verschiedene Farben beim Sticken zu verwenden, aber verboten ist Dir das "Auseinandernehmen" der Datei mittels Software und diese dann anders wieder zusammenzusetzen (steht öfter in den Bedingungen, als man denkt).
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dein Steuerberater hat m.E. ein richtiges Gefühl. Nach meinem letzten Wissensstand wird Software als sonstige Leistung (§3 Abs. 9 UStG) betrachtet und die sind Steuergegenstand aus §1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
Hallo Blaue Elise,
ich denke auch das es so ist, da ja hier eine "Warenleistung" erbracht wird, die zwar so gesehen nicht "körperlich" über die Grenze gebracht wird - Aber es wird ja eine Leistung erbracht, die weiter benutzt wird.
Mit den Paragraphen kenne ich mich nicht aus, aber ich schlag das auch mal nach.
Ich bin auch mal gespannt, wie mein Steuerberater sich äußert.Hallo Heike,
ich denke auch, daß der Zoll hier nicht zuständig ist, da ja hier kein körperlicher Gegenstand direkt über die Grenze bewegt wird.
Das mit dem Recht auf "Auseinandernehmen" und evtl. anders zusammenstellen der Dateien werde ich nochmal nachrecherchieren.Ich halte euch auf dem Laufenden
Liebe Grüsse
Claudia -
Ich habe dieses Frühjahr das erste Mal in den USA etwas über das Internet gekauft. Also als Privatperson.
Habe neue Software für meine Stickmaschine gekauft. Sie kam auf einer CD vom Nähmaschinenhändler.
Ich habe die Software und Porto bezahlt beim Kauf. Bei der Einfuhr hat der Zoll (über die Deutsche Post) noch Zollgebühren berechnet. Das war wohl aber die Mehrwertsteuer für Deutschland. Da die Software über 45 Euro kostete, war die Mwst fällig die die Post bei mir an der Haustür verlangt hat. Die rechtlichen Grundsätze waren auf einer Beilage im Päckchen.
Es hat alles prima geklappt, nur leider dauerte der Postweg 5 Wochen. Ich war schon am zweifeln. -
Ich warte auf SEndungen aus Deutschland auch schon mal gern 2 Wochen und da ist nur 1 Grenze auf dem Landweg dazwischen und kein Zoll...
Der Zoll darf Deine Sendung ohne Begründung bis zu 4 Wochen festhalten. Die Zeit sollte man vorsichtshalber immer einkalkulieren. Zusatzkosten (Zoll und Einfuhr) schlagen gern mit etwa 30 % zu Buche. Auch immer mit einkalkulieren. Dann kann eigentlich nichts schiefgehen, solange die Ware in Ordnung ist
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Ich hatte mich mit dem Einkauf aus dem Ausland noch nicht beschäftigt. Aber ich bin froh, dass es so gut geklappt hat. Dort, in den USA gibt es für meine Sticki noch viele interessante Zusatzteile. Vor allem einen sehr großen Rahmen!!
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Ich warte auf SEndungen aus Deutschland auch schon mal gern 2 Wochen und da ist nur 1 Grenze auf dem Landweg dazwischen und kein Zoll...
Der Zoll darf Deine Sendung ohne Begründung bis zu 4 Wochen festhalten. Die Zeit sollte man vorsichtshalber immer einkalkulieren. Zusatzkosten (Zoll und Einfuhr) schlagen gern mit etwa 30 % zu Buche. Auch immer mit einkalkulieren. Dann kann eigentlich nichts schiefgehen, solange die Ware in Ordnung ist
*hüstel hüstel*
ich würde ja mal gerne wissen, woher du diese erkenntnis hat. arbeitest du beim zoll oder in einer spedition?
ich weiss ja nicht, wie die steuersätze in holland sind, in deutschland zahlt man bei der einfuhr einfuhrumsatzsteuer in höhe von 7 bzw. 19% sowie zoll, sofern die betreffende ware überhaupt einem zoll unterliegt. auf 30% abgaben kommt man kaum noch....
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Vor 3 Wochen habe ich eine Stickmusterdatei aus Australien gekauft. Die Datei kam völlig problemlos übers Internet und ich habe auch schon ein Bild gestickt. Auch die Anleitung als Pdf-Datei wurde per E-Mail geschickt. Dazu eine Anleitung bzw. ein Bonusangebot in deutscher Sprache. Heute nun kam die Orginal-CD und Anleitung mit allen Bildern per Post.
Es ist schön, dass Hobbys keine Ländergrenzen kennen.