Gewerbe ist eine auf Gewinnerzielung ausgelegte Tätigkeit, die des Gewerbescheines bedarf.
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das wie von dir schon angemerkt aufgrund des geringen Umsatzes nach §19 UStG von der UMSATZ-Steuer befreit ist. Kleingewerbe ist also steuerrechtlich eine Sonderform des Gewerbes... Aber eben auch ein Gewerbe.
Der Unterschied zwischen Kleingewerbe (nach §19 von der USt befreit) und normalem Gewerbe (UStpflichtig) und Liebhaberei ist allein die Einstufung des Gewerbes beim Finanzamt.
Alle 3 unterliegen sonst den gleichen rechtlichen Bestimmungen. Gewerbe ist Gewerbe - nur die Besteuerung ist unterschiedlich.
Ok, dann habe ich alles richtig verstanden.
Mir fiel nur immer wieder auf, dass hier im Thread so das Kleingewerbe betont wurde.
Gruß
Benzinchen