bekannte Freebees zum download anbieten?


  • Und noch ein kleiner Hinweis: nur weil jemand eine Abmahnung o.ä. schickt, heißt das noch lange nicht, dass der andere Recht hat und man wirklich etwas unerlaubtes getan hat.


    das Dumme ist, dass niemand von uns das Geld hat mal ein Grundsatzurteil bis zur entsprechenden Instanz durchzufechten.


    Vielleicht wäre es Zeit sich mal zusammenzuschließen.

    "lass die Sonne rein ... "

    ... und Grüße

    Doro :laola:

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  • Also zumindest für das von mir angeführte "Kunstwerk" gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs.
    Das hat sich Christo erstritten. Die Gegenpartei hatte sich wohl auf die Panoramafreiheit gestützt.
    Ob für den Eifelturm schon mal jemand abgemahnt wurde, weiß ich nicht. Da gibt es im I-Net noch massenweise Bilder.
    Wobei man da natürlich zwischen privatem Gebrauch, Berichterstattung und kommerzieller Nutzung unterscheiden muss.

    Liebe Grüße aus der Pfalz!
    Susanne


    Mein Blog

  • Deshalb sagte ich - ich muss die Tage mal die entsprechenden Passagen recherchieren und sammeln.... aus dem Stehgreif kenne ich nur einige Beispielurteile... aber leider kein fotografisches Gedächtnis.


    Oh das ist schön, ich habe leider keinen Zugriff auf die entsprechende Literatur und mir wäre eine entsprechend umfassende Recherche ehrlich gesagt viel zu aufwändig. Aber wenn du das machst, freue ich mich sehr darüber, wie gesagt, da Thema ist so kompliziert, dass ich da nicht so viel Ahnung habe.


    (Und LG Rechtsprechung ist nicht bindend. Das nächste Gericht kann wieder total anders entscheiden. Aber grundsätzlich gilt: wenn man etwas für etwas bestimmtes verwenden will, tut man gut daran, das vorher zu klären).

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  • Deutschland ist übrigens eins der wenigen Länder, in denen man "einfach so" eine kostenpflichtige Abmahnung verschicken kann, ohne dass da irgendeine rechtlich bindende Instanz rübergeschaut hat. Und dann ist der Streitwert meist so hoch, dass es automatisch vor ein Landgericht geht, wo Anwaltspflicht herrscht... so dass die meisten Abgemahnten von vorneherein klein beigeben, die Unterlassungserklärung unterschreiben und zahlen.


    Eine der ganz großen Ungerechtigkeiten in unserem Rechtssystem.

    Aus "gilowyn" wird Gila... man soll das Kind ja beim Namen nennen.

  • Finde ich nicht.
    Es wird missbraucht, ja.
    Aber das Prinzip an sich finde ich nicht unfair, wenn man sich mal in die Situation dessen, dessen Rechte verletzt werden, reinversetzt. Warum soll der die Anwaltskosten tragen? Warum soll man für unberechtigte Nutzung nicht bezahlen?
    Wenn man am Rechtsverkehr teilnimmt, muss man damit rechnen, dass jemand etwas, was man tut nicht passt und man daraufhin zur Rechenschaft gezogen wird.


    Vorher fragen würde viele der Probleme lösen.


    Und zudem bekommt der, der sich keinen Anwalt leisten kann, bekommt Prozesskostenhilfe.

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  • Ich verschicke ja nun wirklich, wirklich viele Cease-and-Desist. Dafür brauche ich erst einmal keinen Anwalt. Und es nervt, kostet Zeit, klar... aber Kosten entstehen durch die einfache Unterlassungserklärung erst einmal nicht.

    Aus "gilowyn" wird Gila... man soll das Kind ja beim Namen nennen.

  • Ich verschicke ja nun wirklich, wirklich viele Cease-and-Desist.


    Warum nennst du es nicht einfach Unterlassungserklärung, würde vielen das googeln ersparen ;) Kinder soll man dohc beim Namen nennen :D


    Sorry, konnt ich mir nicht verkneifen :D

    LG,
    Vanilia

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  • Weil es wirklich Cease-and-Desist sind. :) Ich werde meistens im Ausland kopiert...

    Aus "gilowyn" wird Gila... man soll das Kind ja beim Namen nennen.

  • Gila, normalerweise geht man davon aus, dass derjenige, der eine Abmahnung schreibt, zum Anwalt geht und sich über seine Rchte und die Rechtslage beraten lässt und dieser dann die Abmahnung schreibt.
    Dazu gibt es die rechtsberatenden Berufe.
    Und das finde ich jetzt nicht übertrieben. Ist ja nicht jeder rechtskundig, gerade Urheberrecht ist ja eine schwierige Materie.

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  • Genau Gila, aber Arbeit hast Du damit ja trotzdem.
    Und wenn es nicht so viele Abmahnhaie gäbe, wäre das auch alles gar nicht so schlimm.
    Bei vielen Sachen ist die Rechtslage ja eindeutig.


    Anders sieht es aus, wenn abgemahnt wird wegen "Ähnlichkeiten" oder "Verwechslungsgefahr". Da muss es wohl ein Gericht entscheiden. Da ist ja gerade das bekannte Obst wieder zu Gange.

    Liebe Grüße aus der Pfalz!
    Susanne


    Mein Blog

  • Wenn ich ein Passbild oder Foto von mir, vom Fotografen gemacht, einstelle kann es auch Ärger geben.


    Ein Glück macht die mein Liebster von mir!
    Der Gute soll da mal was sagen *gg*

    Grüßle
    Annette


    Kerlchen, ach Kerlchen, ich liebe dein Lachen doch so sehr!
    (Angelehnt an den kleinen Prinzen von Antoine de Saint Exupéry)

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  • Und weil das Ganze so undurchsichtig für Ottilie Normalverbraucher ist, kaufe ich Sickmuster, die man gewerblich verwenden darf!
    Am liebsten die aus USA, weil die meistens nicht auf bestimmte Stückzahlen begrenzt sind.


    Wobei, wenn ich mir so überlege - ich kann echt viel besticken, ohne auch nur ein Muster doppelt zu nehmen :o :pfeifen:


    Und wenn ich selbst digitalisiere, nehme ich entweder Zeichnungen für die ich eine Lizenz habe, versuche mich im Zeichnen, örgs - ich bin da eher talentfrei..., oder kaufe Zeichnungen mit Lizenz zum Verwenden wie ich es will!


    Und wer will schon dieses angefressene Obst oder die doofe Tatze?

    Grüßle
    Annette


    Kerlchen, ach Kerlchen, ich liebe dein Lachen doch so sehr!
    (Angelehnt an den kleinen Prinzen von Antoine de Saint Exupéry)

  • Deshalb sagte ich - ich muss die Tage mal die entsprechenden Passagen recherchieren und sammeln.... aus dem Stehgreif kenne ich nur einige Beispielurteile... aber leider kein fotografisches Gedächtnis.


    Das ist nett, da warte ich noch so lange. Wie gesagt: ich weiß wohl, dass ich Lizenzsachen nur privat verwenden darf, aber dass ich keine Fotos davon im Internet zeigen darf, war mir nicht bekannt.


    Bin gespannt und schonmal vielen Dank für die Mühe. Wenn es Beispiele aus den USA sind, sind diese dann auch in Deutschland gültig und können abgemahnt werden?


    Viele Grüße
    Mrs. Sprout

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  • Das ist nett, da warte ich noch so lange. Wie gesagt: ich weiß wohl, dass ich Lizenzsachen nur privat verwenden darf, aber dass ich keine Fotos davon im Internet zeigen darf, war mir nicht bekannt.


    Bin gespannt und schonmal vielen Dank für die Mühe. Wenn es Beispiele aus den USA sind, sind diese dann auch in Deutschland gültig und können abgemahnt werden?


    Viele Grüße
    Mrs. Sprout


    Wie gesagt, abmahnen kann man immer (frei nach dem Motto: kann man ja mal probieren).
    Wenn es Bilder aus den USA sind, kommt es drauf an, wie die in Deutschland geschützt sind. Das wird von Bild zu Bild verschieden sein.
    Wie schon geschrieben: lieber nachfragen und es im Zweifel lassen.

  • Hi @ all,
    ich hab iwie doch noch die ein und andere Frage was die Rechte angeht.
    Wobei es mir lediglich um das Digitalisieren geht. Ich hab Spaß dran und möchte euch
    ein paar Freebees zur Verfügung stellen.
    Also wie siehts aus, wenn ich z.B einen Deutschland-Schriftzug erstelle, und ihn
    in entsprechenden Farben digitalisiere?
    Ich meine richtige Vereinslogos sind wieder ne andere Sache, das ist klar - aber das Wort Deutschland?
    Und wenn ich z.B. ein Sufmato mache von einer Blume, welche ich selber geknipst habe, ist doch okay, oder?
    Hm, mehr fällt mir gerade nicht ein :(

    Momente des Glücks,
    lassen sich in ein
    gemeinsames Wort kleiden -
    "JA!" :herz:

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  • Ohne es jetzt zu juristisch zu beschreiben, versuche ich es mal mit einem Sprichwort:


    Was Du nicht willst, das Dir man tu´, das füg´auch keinem Anderen zu.


    Und im Klartext, die verschiedenen Markt-, Namens-, Urheber-, Bild- und Lizenzrechte sind zum einen länderspezifisch und zum anderen auch noch im steten Wandel begriffen. Es gilt im Regelfall die Rechtsstaatlichkeit des Landes, indem der Rechteinhaber seinen Wohn- bzw. Firmensitz hat. Somit kommen auch ganz unterschiedliche Regeln und Rechte für ein spezielles Bild zustande. Ein Forumsbetreiber (in diesem Falle Anne Liebler und Freunde) muß aber im zumutbaren Bereich der Eigenkontrolle des hiesigen Rechts dafür Sorge tragen, das keine Bild und Urheberrechte verletzt werden.


    Für Dich bzw für unsere Mitglieder gilt damit ganz klar in Anlehnung an das Sprichwort, solange ein Bild nicht ausdrücklich freigegeben ist von seinem Erzeuger, darf es ohne seine Genehmigung nicht (öffentlich) benutzt werden.

    Fertigst Du allerdings, von einem selbst fotografierten Motiv eine Stickdatei an und entscheidest, diese dann zB bei uns im Forum als Freebie zur Verfügung zu stellen,
    dann bist Du der Urheber und verfügst, damit auch über das Recht Deine Datei zu verschenken.


    Einschränkung: Photographierst Du aber ein Markenlogo (Berühmter Apfel zum Beispiel) und digitalisierst dieses Logo, verstößt Du damit gegen das Markenrecht der Apfelcomputerfirma.
    Ausnahmen hierzu gibt es natürlich auch wieder: Machst Du zB ein Bild von der Mona Lisa im Louvre, kannst Du dieses Bild digitalisieren und verkaufen oder verschenken,
    weil die Urheberechte nach einigen Jahrzehnten verloschen sind. Diese Zeitspanne ist wiederum landesabhängig.


    Ich hoffe, man kann verstehen was ich meine.
    Und was die Deutschlandfahne angeht, da gelten noch andere Gesetze unter anderem für die Verwendung von sogenannten Hoheitszeichen.
    Es wird Dir aber niemand einen Strick daraus drehen, wenn Du ein Deutschlandfahnenemblem auf das T-Shirt Deines Fußball begeisterten Kindes stickst.


    Zusammenfassung: Wir freuen uns auf jedes Freebie von Deinen eigenen Blumen-, Tier- u.a. Bildern
    und danken Dir für Dein Verständnis zu den obengenannten Rechten und Regeln.

    m@rtin
    Erbsus Mechanicus Martinui


    Und täglich frisch: Kluger Leute schlaue Sprüche!


    Das perfekte Alter liegt irgendwo zwischen
    ›junger Ignorant‹ und ›alter Besserwisser‹.

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