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bekannte Freebees zum download anbieten?

  • Hallo Liebe Forumgemeinde:-)


    Ganz neu bin ich hier zwar nicht,
    aber dennoch habe ich noch die ein und andere Frage.
    Aber zuerst: Ich sticke mal mehr mal weniger
    mit der Janome 350e - ich liebe dieses Teil xD
    Ich digitalisiere mit der 2010 od. 2012er Version Embird.


    Nun zu meiner Frage, ich digitalisiere sehr gern bekanntes
    aus Disney und Co -darf ich diese hier zum gratis Download
    anbieten damit diese von euch Probegestickt werden können
    und der ein oder andere hier seinen Kleinen eine Freude machen kann?
    Sie sind zwar nie perfekt, aber schön:-)


    Ich hoffe einerwer kann mir helfen..


    Cat:)

    Momente des Glücks,
    lassen sich in ein
    gemeinsames Wort kleiden -
    "JA!" :herz:

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  • Disneyfiguren sind geschützt. Die gehen hier nicht zum Download. (meines Wissens).

    LG
    Veronika
    (die Nähbücher nur noch für sich selber liest)

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Cat, das darfst Du nirgends anbieten, denn diese Muster sind geschützt und man darf sie nur zum Eigenbedarf digitalisieren.
    Wenn Du Grafiken hast, die Du verwenden darfst mit der Genehmigung des Zeichners, dann kannst Du die digitalisieren und über einen Download freuen wir uns dann sehr.


    Sei Willkommen!

  • Hallo Cat
    Das ist wirklich eine sehr nette Absicht von Dir aber leider unterliegen die Grafiken dem Copyright von Disney und wir bekämen wirklich ganz bösen und vor allem teuren Ärger wenn wir Grafiken von denen-auch digitalisiert und kostenfrei -zum Download anbieten würden. Du im Übrigen auch wenn Du diese gewerblich nutzt und/oder verbreitest.Die großen Firmen verstehen keinerlei Spaß mit so etwas.


    Liebe Grüße
    Anouk

    The 3 Laws of The Multispheres...


    #1: If it's supposed to move and doesn't: WD-40.
    #2: If it moves and it's not supposed to: Duct Tape
    .#3: Everything else: Baking Soda.


    Matth. 5,1 - 7,29

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  • Danke sehr, für eure Antworten:-)
    Das mit dem gewerblich anbieten wusste ich,
    aber ich danke so kostenlos - weil ich ja nix dran verdiene..
    Naja, schade - hät ja sein können:-)

    Momente des Glücks,
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  • Leider ist allein schon das präsentieren - auf einer Webseite oder in einem Blog - eine Art der kommerziellen Nutzung. Grmpf.


    Aber versuch Dich doch ruhig einmal am selber zeichnen? Disney ist ja nicht das Maß aller Dinge. :)

    Aus "gilowyn" wird Gila... man soll das Kind ja beim Namen nennen.

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    • Offizieller Beitrag

    Deine Absicht ist wirklich nett. Aber wenn Du es anbietest, kannst Du - weil Du ja nicht weißt wer es nutzt, nicht sDu nicht sicher wissen, ob nicht ein Folgenutzer die kommerzielle Nutzung nach der Stickerei als Option sieht und im Falle des Abmahnens sagt - aber wieso denn, dort ist doch die Herkunft ...
    Alle Figuren, mit denen Rechte verbunden sind, werden über die Besitzer der Rechte vermarktet. Will man sie nutzen, muss man Lizenzgebühren zahlen.


    Vielleicht hast Du ja trotzdem Lust zu digitalisieren. Im Downloadbereich sind auch Grafiken von Anouk und ein paar von mir (bzw. Bilder die ich erworben habe). Diese kannst Du sehr gern umsetzen. Das würde mich freuen!

  • Okay,dann werd ich mich mal dransetzen und schauen, was ihr da so an Bildern habt:-)
    Hab ich das richtig verstanden? Ich darf "meine" Stickwerke von Tim Burton und Co
    nicht mal Fotografieren und auf meine Hobby-Homepage stellen? Oh, oh...^^

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  • Ich hätte da noch eine Frage..
    Nun hab ich mir von den besagten Zeichnungen ein süßes Bild
    herausgesucht, welches mit einem Autogramm gekennzeichnet ist -
    dies muss ich aber doch nicht mit digitalisieren, wegen der Rechte, oder?
    Danke :)

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  • Im Zweifelsfall sag ich mal nein. :) Nur im Download darauf hinweisen, wessen Rechte da digitalisiert wurden...

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  • Leider ist allein schon das präsentieren - auf einer Webseite oder in einem Blog - eine Art der kommerziellen Nutzung. Grmpf.


    Guten Morgen,


    ist das tatsächlich so? Kann man das irgendwo nachlesen oder gibt es da schon Urteile dazu? Ich müßte nämlich in dem Falle auch Bilder löschen, deshalb interessiert es mich brennend.


    Viele Grüße
    Mrs. Sprout

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  • Puh, jetzt grübel ich. Also es gab mal ein sehr cooles Urteil in den USA. Ein Sportler (?) war in einer Werbekampagne zu sehen. Auf Plakaten. Mit einem Tattoo. Er wurde vom Tattoo-Künstler verklagt (der gewonnen hat), wegen unlizensierter Zuschaustellung seiner Kunst.


    Ich werde irgendwann mal etwas mehr Background-Info zusammenstellen... DE hat eins der härtesten Urheberrechte weltweit - die in Amerika oft zitierte "Fair Use" gibt es zum Beispiel gar nicht bei uns. Und ja, so kann Capri-Sonne Dir auch untersagen, Taschen aus ihren Verpackungen zu machen, da es Geschmacksmuster sind...

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  • Ich schätze mal, dass das so ist, Gila.
    So wie Du z. B. auch keine Fotos vom Pariser Eifelturm bei Nacht veröffentlichen darfst, weil er mit der Beleuchtung ein (temporäres) Kunstwerk darstellt, dessen Rechte der Künstler hat.

    Liebe Grüße aus der Pfalz!
    Susanne


    Mein Blog

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  • Echt jetzt???? OOOOH! Mein GOTT Ich bin kriminell:fail:

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  • @ Susanne,
    das ist wirklich wahr? Ich hab das mal beiläufig in
    einem DSLR Forum gelese und dachte nur so "hä?"..
    Krass, sowas muss man wissen - ich
    war schon in Paris und es ist wundervoll, aber kein
    Hinweis dazu..

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  • Interessant, was hier für Rechtsauffassungen propagiert werden.
    Nur mal so ne Frage, hat jemand von euch da _wirklich_ Ahnung? (Ich habe sie nicht in der Tiefe, dass ich mir anmaßen würde, jemand auf diesem Gebiet einen Rat zu geben).


    Und noch ein kleiner Hinweis: nur weil jemand eine Abmahnung o.ä. schickt, heißt das noch lange nicht, dass der andere Recht hat und man wirklich etwas unerlaubtes getan hat.

  • ja, das ist wohl so. Ich war gerade auf einer Konferenz und da wurde das nochmals expliziert über einen Rechtsanwalt erklärt. Finde ich auch heftig. Für den Eigenbedarf darst Du ihn natürlich weiterhin fotografieren, nur die Bilder eben nicht verbreiten.
    Damit soll eben vermieden werden, dass jeder davon Fotos macht und sie vielleicht sogar als Poster oder Postkarten etc. verkauft.
    Und es war auch beim Berliner Reichstag so als er von Christo verhüllt wurde. Die Rechte liegen / lagen bei Christo, der natürlich auch Einnahmen generieren muss.
    Normalerweise darst Du ja auch öffentliche Gebäude fotografieren, so lange Du das von einem öffentlichen Bereich aus machst. Aber es gibt ein paar Ausnahmen (die weiß ich jetzt nicht auswendig). Da haben sich wohl Museen das sichern lassen und die darf man nun auch nicht mehr veröffentlichen. Außerdem lohnt sich ein Blick in die AGBs von Zoos. (Ich arbeite da gerade für einen Artikel dran)

    Liebe Grüße aus der Pfalz!
    Susanne


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  • Deshalb sagte ich - ich muss die Tage mal die entsprechenden Passagen recherchieren und sammeln.... aus dem Stehgreif kenne ich nur einige Beispielurteile... aber leider kein fotografisches Gedächtnis.

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