Bernina Sticksoftware verkaufen - wie ?

  • Ich überlege, meine Bernina Sticksoftware zu verkaufen, weiß aber nicht, ob und wie das möglich ist.


    Die Ausgangsituation : Die 8 als Vollversion war auf zwei Computern gleichzeitig drauf. Das Upgrade auf 9 ist auf einem Computer drauf. Hier bin ich mir aber nicht mehr sicher, ob ich es nicht einmal auf einen der alten aufgespielt hatte, damit die Freischaltung klappt ( ging über Parallels damals nicht ).

    Natürlich würde ich alles löschen und abmelden. Wie kann ich mich komplett löschen/abmelden und welche Einschränkungen gäbe es beim Verkauf ?

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    technische Daten | Produktseite Hersteller | Händlersuche

  • Man darf die Bernina Sticksoftware nicht verkaufen. Bei der Installation hast du diesem Punkt zugestimmt.

    Im Allgemeinen schreibe ich nur über Themen, bei denen ich mich auskenne. Aber man lernt ja nie aus.

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  • Damit verstößt Bernina aber gegen europäisches Recht. Demnach ist der Verkauf von gebrauchter Software unter bestimmten Auflagen grundsätzlich erlaubt.


    Hier die Auflagen :

    • die Software ursprünglich mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers auf dem Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden ist; - das trifft zu
    • der Urheberrechtsinhaber diese Lizenz gegen Zahlung eines Entgelts erteilt hat, das es ihm der Höhe nach ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werks entsprechende Vergütung zu erzielen; - bei dem Preis trifft das auch zu
    • der Urheberrechtsinhaber dem Ersterwerber ein Recht eingeräumt hat, die Kopie dauerhaft, also ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen; - auch das trifft zu
    • Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist („Updates“), von einem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sind; - Updates kann ich jederzeit kostenlos vornehmen, ist also durch den Kauf gedeckt
    • der Ersterwerber die Kopie, die auf seinem Computer installiert ist, unbrauchbar gemacht hat, etwa durch dauerhaftes Löschen - selbstverständlich würde ich das machen







  • Dann wende dich an Bernina, wenn dein Käufer Probleme hat. Die Schweiz gehört nicht zur EU und bei der Installation stimmst du den Lizenzbedingungen zu. Als ich die das letzte Mal gelesen habe, war der Verkauf nach Registrierung ausgeschlossen.

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  • Ob die Schweiz zur EU gehört ist in dem Fall völlig egal, die Software wurde in D und somit in der EU verkauft. Jeder, der in der EU verkauft, muß sich an das EU-Recht halten.


    Es heißt nicht übertragbare Einzelplatzlizenz. Nur genau dieser Passus verstößt dann gegen das Recht. Schließlich wird die Software bei einem Verkauf weiterhin nur von einer Person genützt.

  • Dann kläre das mit dem Händler, der sie damals verkauft hat oder Bernina. Du wolltest wissen, auf was du achten musst und eine rechtsgültige Aussage wirst du in einem Forum nicht bekommen.

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