Die Maschine ist nicht mal ein halbes Jahr alt.
Hallo! Dann aber ganz schnell ab damit zum Händler. Ich wusste nicht, dass die Maschine noch so neu ist.
Hinsichtlich der Gewährleistung - wird leider auch immer mit Garantie gleichgesetzt, sind 6 Monate ein extrem wichtiger Punkt: Fachbegriff Beweislastumkehr
Wenn man einen Mangel innerhalb der ersten 6 Monate reklamiert, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an existiert hat. Wenn die 6 Monate um sind, musst du als Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an exisitert hat.
Die Gewährleistungsdauer ist 2 Jahre. Gewährleistung ist ein rechtlicher Anspruch.
Das hat auch hinsichtlich der Kosten Auswirkungen: Für dich als Käufer ist bei einer Reparatur, bzw. beim Austausch alles kostenlos, einschließlich Transport- und Versand. Das geht aus § 439 Abs. 2 BGB hervor.
Aber eben nach den 6 Monaten nur, wenn du beweisen kannst, dass der Mangel von Anfang an bestand. Vorher wird vom Recht her angenommen, dass der Mangel beim Kauf bestand.
Wegen dieser Beweislastumkehr empfiehlt es sich die Mängel möglichst zeitnah und spätestens innerhalb der ersten 6 Monate zu reklamieren, am besten gar nicht lange herummachen, herumschrauben, sonst irgendetwas. Das könnte nämlich der Verkäufer eventuell anführen, dass da etwas kaputt gegangen ist.
Im Gegensatz dazu der Begriff Garantie, der nämlich kein Synonym zu Gewährleistung ist. Garantie kann der Käufer darüber hinaus gewähren kann, da hat er aber wie bei den AGBs ein Gestaltungsrecht, kann also bestimmte Teile, wie Verschleißteile aus der Garantie herausnehmen.
Also auf jeden Fall vor Ablauf der 6 Monate rekalamieren, den Fall schildern, ein Bild und ggf. Ton zeigen.