ich muss grad grinsen...
hab weder einen Schlafanzug, noch ein Nachthemd
ich muss grad grinsen...
hab weder einen Schlafanzug, noch ein Nachthemd
2018 war die Maschine erstmals auf der H+H zu sehen, im Sommer war die JUKI NX7 Kirei dann endlich erhältlich. Die große Schwester der DX7 punkten mit vielen Features aus der Industrie. Im Forum gibt es einen lesenswerten ausführlichen Test- und Erfahrungsbericht.
Wieso??? Du hast doch den figurbetonten und hautfarbenen Schlafi.
jepp... und der riecht nach dem eincremen sooo gut!
Nach einem Schokoladenbad ist der auch noch zart wie ein Kinderpopo.
Patientenvollmacht, Pflegevollmacht und auch die Seebestattung ist geregelt. Mit Krebs und Corona kann ich nicht spassen
Solltest Du auch nicht. Aber es wäre schön, wenn Du beides von hinten foppst und einfach alles kackfrech überlebst. Und dann mit uns das Leben feierst. (Meine Daumen sind alle gedrückt.)
Corona ist negativ und nun noch 4 Jahre dann bin ich Krebs frei,danke das ihr zuhört
Du gehörst zu uns und der Krebs hat gefälligst das Weite zu suchen!
Du schaffst das, ganz bestimmt!
Klar hast du einen Pyjama. Den hautfarbenen knallengen hast du doch immer am Mann.
Also eine gepackte Krankenhaustasche finde ich für mich nicht wichtig, denn selbst wenn es meinen Mann und mich zeitgleich treffen sollte, zwei Freundinnen, eine davon Nachbarin, kennen sich soweit in meinem Haushalt aus. Bekleidung Ankleidezimmer, Hygieneartikel Bad.
Selbst einer anderen Person ist das schnell klar, denn im Schlafzimmer haben wir keinen Kleiderschrank.
Also zwei gepackte Taschen herumstehen lassen, das wäre für mich eher eine Belastung. Denn wo sollen sie denn hin? Dann hat man da jahrelang seine Sachen in der Tasche, darf sie regelmäßig waschen. Die Kosmetikartikel gehen eh nicht. Also in meinem täglichen Leben will ich die Taschen nicht sehen und dann muss die Person, die sie dann abholt doch auch erst mitgeteilt bekommen, wo sie steht. Vielleicht eine Notiz im Ankleidezimmer, welche Sachen einem bitte gebracht werden sollen? Hm, muss ich mal überlegen.
Ich habe allerdings auch nicht irgendwelche Medikationen.
Wichtige Dinge habe ich in meiner Brieftasche. Das wären Hinweise bei mir zur Narkose, da ich bei manchen danach bis zu vier Wochen komplett neben der Kappe bin. Hinweis auf Vorgeschichte Bauchspeicheldrüse und welcher Arzt da Bescheid weiß.
Dann wer zu benachrichtigen ist, Hinweis auf Eintragung der Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung im zentralen Vorsorgeregister der der Bundesnotarkammer.
Nur viele wissen nicht, dass das nicht reicht, weil dort nämlich die Inhalte nicht hinterlegt werden sondern nur die Personen, die dann zuständig sind, die Sachen dann haben. Denn das ist eine Art der weiteren Legitimation. Deshalb stehen bei mir auch die Personen, die ich da eingetragen habe, in meiner Brieftasche. Das geht gerade bei der Patientenverfügung dann schneller.
Zuhause dann in einem leicht erkennbaren Ordner die Unterlagen, beglaubigte Abschriften davon im Schließfach.
Auch wichtig, mit der Bank sprechen. Viele Banken bestehen nämlich immer noch auf eigene Vollmachten im Krankheits- und Todesfall und das ist dann nicht lustig, wenn es hart auf hart kommt. Also auch die ausfüllen - ist natürlich nicht in der Brieftasche.
Dort ist dann noch mein Organspendeausweis. Ich glaube, das war es jetzt.
Ganz wichtig ist bei Banken, dass die Vollmacht über den Tod hinaus wirken soll. Steht das nicht drin, macht die Bank die Konten dicht.
Das macht die Bank ohnehin. Nur die Beerdigungskosten kann man gegen entsprechende Belege bezahlen lassen.
Nein, bei einer Verfügungsvollmacht im Todesfall des Vollmachtgebers ist das quasi wie eine Schenkung im letztem Atemzug: Der Bevollmächtigte/Verfügungsberechtigte hat vollen (und alleinigen) Zugriff auf das Konto/die Konten, die in der Vollmacht bezeichnet sind.
Das ist eine weitergehende Vollmacht, als die "normale" Kontovollmacht...
Also bei unseren drei Banken gibt es ganz unterschiedliche Verhaltensweisen und es war gar nicht so einfach mit deren Vordrucken und teilweise protokollierten Gesprächen das alles auf einen Nenner zu bringen.
Es ist überhaupt nicht so, dass die Banken eine Vollmacht über den Tod hinaus automatisch gelten lassen, wenn man das nicht wie Walter es sagt haben will. Es kann nämlich jemand die Vollmacht zu Lebzeiten haben, der aber nichts Erben soll. Sobald jemand stirbt wird generell das Konto erst einmal gesperrt und in ein sogenanntes Nachlasskonto überführt. Dann kommt nur noch heran, wer einen Erbschein hat. Das dauert ein paar Wochen und kann auch einmal etwas länger dauern, wenn nämlich plötzlich etwas entdeckt wird.
Auch bei einer Vorsorgevollmacht muss man gerade wenn noch ein Haus abgezahlt wird, wie man die transmortale Vorsorgevollmacht gestaltet,
Außerdem gebe ich garantiert keine Vollmacht in vollem Umfang für mein Konto zu Lebzeiten. Ich möchte das ordentlich rechtlich untergebracht wissen, sodass derjenige auch überprüft werden kann und sein Vorgehen nachweisen muss. Das ist ein wenig der Nachteil, wenn man einen Richter in der Familie hat und der auch in Familien- und Scheidungssachen tätig war. Da gibt es die interessantesten und unmöglichsten Sachen, die da erlebt werden. Besonders schlimm leider auch bei gerichtlich bestellten Vormündern. Fall, wenn der Ehemann vor der Frau stirbt und Verwandte nicht da sind oder es nicht übernehmen wollen.
Ich habe keine Lust, das ständig überprüfen und aktualisieren zu müssen im Sinne von ich laufe mir dann die Hacken ab. Einmal im Jahr, wenn man auch schaut, wie man im nächsten Jahr die Steueren regelt, wird das zu Hause überprüft und wenn etwas geändert werden sollte, dann ist eben die Lauferei angesagt. Also generell ist nun schon alles einschließlich Tod geregelt.
Ich sage ganz ehrlich, ich war heilfroh, als sich mein Vater mit uns hinsetzte und das durchsprach. Oder sagen wir lieber ich war dann als es ins Eingemachte ging fast verärgert, dass er sich raushielt. Aber im nachhinein finde ich das klasse. Er fragte einen Kollegen, ob er das mit uns machen würde, nachdem mein Vater es für dessen Kinder gemacht hatte.
Für die Geltung über den Tod hinaus gibt es tatsächlich extra Vordrucke bzw. Vorformulierungen in den Formularen der jeweiligen Bank...
kann man machen, kann sehr sinnvoll sein (wenn z.B. keine gesetzlichen Erben existieren), darf man aber selbstredend sein lassen.
(Und wenn die Bank sich an ihre eigenen Verträge und auch nach ihren Vorstellungen und Vorgaben formulierte Vollmachten nicht hält, hat sie ein Problem. Und zwar ein ziemlich großes...)
Das macht die Bank ohnehin. Nur die Beerdigungskosten kann man gegen entsprechende Belege bezahlen lassen.
Das ist falsch. Gibt es keine Vollmacht über den Tod hinaus, ist das Konto zu. Da geht sobald die Bank vom Tod des Kontoinhabers erfährt keine Zahlung mehr raus. Und zwar so lange, bis Jemand mit einem Erbschein winkt. Miete und Nebenkosten ist das Einzige was die Bank noch an Zahlungen tätigt.
Bei uns war es so. Wir haben die Rechnungen für DGH, Kuchen, Zeitung, Bestatter etc. bei der Bank eingereicht und dann wurden diese (aber nur diese!) von dort aus beglichen. Miete und Nebenkosten musste Oma nicht bezahlen. Erbschein wurde nicht mal erstellt. Und in manchen Erbfällen dauert es Jahrzehnte bis der Erbschein vorliegt, sollen der Bestatter etc. so lange auf ihr Geld warten?