Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...isso
Wir wünschen einen guten Rutsch ins neue Jahrzehnt
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- TALK
- Anne Liebler
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Wenn auf der Verpackung nichts von einem Verbot stand, sind Händler und Hersteller dran.
Steht es drauf, hätten die Frauen besser lesen und sich dran halten sollen.
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Steht nicht drauf! Freund vom Sohn hat sich auch welche gekauft, aber nicht steigen lassen. Hooligans hätten sich bestimmt nicht freiwillig gemeldet.Bei Migranten hätte ich gesagt - die Wissens noch weniger, weil vielleicht die Deutschkenntnisse nicht so gut. Und dass die Frauen nicht bestraft werden sollen, hat ja bisher noch keiner geschrieben. Ich denke, auch der Verkäufer sollte mit in die Verpflichtung genommen werden und wenn es verboten ist die Laternen steigen zu lassen, frag ich mich - warum dürfen diese Dinger dann noch verkauft werden?
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Butterfymesser sind auch verboten und dürfen verkauft werden.
Blitzerwarner dürfen auch verkauft, aber nicht benutzt oder gar im Auto mitgeführt werden.
Und so weiter, und so weiter.
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...isso
Den Gedanken hatte ich auch gerade. Ich finde die Frauen mutig, dass sie sich gestellt haben und ehrlich? Sie müssen sich vor dem Abbrennen erkundigen. Und selbst ich weiß, dass die Dinger verboten sind. Es wurde oft genug darüber berichtet. Und ein bißchen Hirn einschalten hilft auch. Was soll denn damit passieren? Der Draht schmilzt nicht und verschwindet nicht einfach ins nirgendwo. Und wenn Feuer unkontrolliert in den Himmel fliegt....naja.
Butterflymesser dürfen nicht verkauft werden, wenn sie über 41 mm Klingenlänge haben. Sie sind nur darunter erlaubt und weniger als 10 mm Klingenbreite haben.
Über Lichterketten habe ich neulich auch so einiges schockiges gesehen. Ne, ich muss auch mal wieder auf VDE und TÜV Zeichen achten, wenn es um Elektro geht. CE ist überhaupt nicht geschützt.
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...isso
Ich habe gerade gelesen, dass für eine Verurteilung aber ganz klar sein muss, wer von den dreien die Latere angezündet und fliegen lassen hat. Wenn das nicht geklärt wird, könne man alle drei nur freisprechen.
Von fünf Laternen hat man 4 im Zoo gefunden und eine hat das Affenhaus wohl niedergebrannt. Aber nun beiweis mal, wessen Laterne das war.
Das ist alles bitter. Und unendlich traurig.
Die beiden überlebenden Schimpansen können nicht in Krefeld bleiben. Da hätten sich schon einige Zoos gemeldet, die die beiden nehmen würden.
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Ich wusste es zB nicht. Ich wäre zwar auch nicht auf die Idee gekommen, die Teile fliegen zu lassen, das aber nur aus meinem Verstand heraus, dass die Dinger saugefährlich sein müssen, da sie nicht zu steuern lange Strecken brennend fliegen können. Dass es etwas legal zu kaufen gibt, dessen vorgesehener Gebrauch allerdings strafbar ist, wäre mir tatsächlich auch nicht in den Sinn gekommen.
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Den Gedanken hatte ich auch gerade. Ich finde die Frauen mutig, dass sie sich gestellt haben und ehrlich? Sie müssen sich vor dem Abbrennen erkundigen. Und selbst ich weiß, dass die Dinger verboten sind. Es wurde oft genug darüber berichtet. Und ein bißchen Hirn einschalten hilft auch. Was soll denn damit passieren? Der Draht schmilzt nicht und verschwindet nicht einfach ins nirgendwo. Und wenn Feuer unkontrolliert in den Himmel fliegt....naja.
Mir hat jemand gesagt, da es eben nicht in jedem Bundesland in Deutschland verboten ist diese Himmelslaternen fliegen zu lassen, schreiben die Händler auch nichts dazu. Kein Hinweis, keine Warnung, nichts.
2009 kam es schon mal zu einem Brand durch diese Laternen, dabei starb ein kleiner Junge. Seitdem sind die Laternen auch in fast allen Bundesländern verboten. In denen, wo es nicht strikt verboten ist, muss man einen Antrag stellen, der aber strengen Auflagen unterliegt.
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Als die Himmelslaternen erstmals hier gestartet wurden -- ist bestimmt schon 15-20 Jahre her -- hat NRW die sehr schnell verboten. Die Begründung war damals, dass der Luftraum in NRW derart eng wäre, dass der Luftverkehr gefährdet wäre.
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