Hallo Ihr Lieben,
wer kann mir sagen welche rechtlichen "Besonderheiten" ich beachten muss, wenn ich etwas gesticktes verkaufen will.
Oder wenn ich für jemanden etwas sticke und dann für diese Arbeit ein Rechnung ausstelle.
Einen Gewerbeschein habe ich, allerdings ist der momentan beschränkt auf meine Tätigkeit in der musikalischen Früherziehung.
Das müsste ich also nachtragen lassen?
Darf ich aber überhaupt ohne beruflichen Abschluss gestickte Artikel verkaufen bzw. im Auftrag sticken?
Oder ist dafür eine bestimmte berufliche Qualifikation notwendig?
Wenn ja welche?
Danke für alle Antworten.
Eine schöne Adventszeit
LG
jojojo