Ihr Lieben
Sehe ich das richtig ?:
Erstens:Wenn ich einen Dawandashop eröffne, also die Absicht habe etwas zu verkaufen, dass ich selbst zum Zwecke des Verkaufs hergestellt habe, benötige ich einen Gewerbeschein
und zwar egal wie viel ich dort verkaufe.
ich zitiere mal aus der Dawanda Seite:
"Sie sind Unternehmer, wenn Sie Ihre Waren – so die Rechtsprechung – „planmäßig gegen Geld anbieten“. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie etwas verkaufen, das Sie zuvor gezielt zum Zweck des Verkaufs hergestellt oder selbst eingekauft haben. Es entscheidet also der Zweck, zu dem Sie den Verkaufsgegenstand oder seine Bestandteile erworben, hergestellt oder bearbeitet haben. Das gilt auch dann, wenn Sie nur geringe Mengen verkaufen oder einen geringen Umsatz machen. Für die Einstufung als unternehmerische Tätigkeit gibt es keine gesetzliche „Bagatellgrenze”. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie mit dem Verkauf einen Gewinn erzielen, lediglich Ihre Anschaffungskosten wieder hereinholen oder sogar Verlust machen. Der Begriff des Unternehmers umfasst alle Gewerbetreibenden und Freiberufler."
Zweitens: Als Verkäufer muß ich auch ein Impressum angeben und AGBs?....
Alles andere ist rechtswidrig ?
Ich will keinen shop Eröffnen trotzdem ist es etwas was mich gerade beschäftigt
Viele scheinen das nicht zu wissen ,weil sie sich nicht informieren oder die AGBs nicht lesen, zum Beispiel .Dabei ist es doch gerade bei den ständigen Abmahnwellen besser auf der richtigen Seite zu sein oder?
Danke für Erhellung
anouk