So und nun zum konstruhierten Fall:
Eine ausgebildete Ärztin (Freiberufler), die derzeit nicht tätig ist (Hausfrau), kein Gewerbe angemeldet hat und keinerlei Bezüge aus den Staatskassen bezieht, näht als versierte Hobbynäherin (Privatperson, Herstellung) für eine Firma (Auftraggeber) binnen einen festgesetzten Zeitraums (Direktionsrecht) nach einem gestellten Schnitt (zur Verfügung gestelltes Material, Arbeitsanweisung) drei Modelle (Gewerke, Auftragsarbeit) mit eigenem Material (Einkauf) ohne jegliche Vergütung daheim (Heimarbeit) zur Probe. Danach gibt sie ihre "Bewertung" (Beratung) über Schnitt und Beschreibung ab.
Aber... ist nicht genau das meist der Fall? Dann gilt doch das Folgende jetzt schon:
... und schwups befindet sich die Probnäherin in einem diffusen Vertragsdschungel, zwischen angeordneter Arbeit, Beschäftigungsverhältnis und selbstständigem Gewerke, sowie ggfs. in der Sozialversicherungspflicht. (Auch Übungsleiter im Sportverein ohne Aufwandsentschädigung sind über den jeweiligen Landessportverband versichert.)
Und so wie ich das verstanden habe, trifft auch dieses zu:
Bekommt sie nun das Schnittmuster geschenkt, könnte dies als freiwillig soziale Leistung des Arbeitgebers verbucht werden, wenn sie denn ein Arbeitsverhältnis hätte oder als geldwerter Vorteil, wenn da ein Beschäftigungsverhältnis bestünde, was sie eigentlich nicht hat, das aus den Bedingungen allerdings abzuleiten wäre.
Auch Heimarbeit unter besonderen Bedingungen könnte in Betracht gezogen werden. (weit hergeholt, ich weiß). Um nun die vollendete Verwirrung zu erwirken, könnte überlegt werden, inwieweit diese Probenähtätigkeit unter "freie Mitarbeiterin" (Freelancer) einzuordnen sein könnte.
Und wenn ich mich nicht irre, kann der hier angesprochene Fall auch nicht ausgeschlossen werden:
Viel komplizierter wird's noch, wenn Bezüge aus der Staatskasse, eine Hauptbeschäftigung und/oder Nebenbeschäftiung oder kurzfristige Beschäftigung, sowie Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) oder besondere Rentenformen (Teilerwerbsrente etc.) vorliegen, von den ordnungsgemäßen Meldungen bei den diveren Stellen und dem Schriftkram mal ganz abgesehen.
Da ist es schon nachvollziehbar, daß sowohl kleine Start-Up-Unternehmen als auch etablierte Firmen, den einfacheren Weg der "Freiwilligen Ehrentester" wählen.
Also wie kann man da überhaupt noch den Weg der "Freiwilligen Ehrentester" beschreiten? Wenn das oben gesagte auf die Situation zutrifft UND es sich um eine Tätigkeit handelt, die von Freiwilligen ausgeführt wird, dann trifft das oben gesagte auf "Freiwillige Ehrentester" zu. Inclusive Vertragsdschungel, etc. etc, der ja bestehen müsste, auch wenn er nicht besteht, weil aus den Bedingungen ein Beschäftigungsverhältnis abgeleitet werden kann, wie du schreibst. Warum soll dann der Weg der "Freiwilligen Ehrentester" einfacher sein? Bzw. worin besteht der Unterschied? Das verstehe ich gerade nicht.