Hallo
also mit der MWSt gibt es Regeln, die erfährt man beim zuständigen Finanzamt. Die Gewerbeämter können da meist keine Auskunft geben, die wissen das einfach nicht. Es gab auch mal eine Regelung vor ein paar Jahren, dass man als Neugründung prinzipiell erstmal MWSt-pflichtig ist und nach 2 Jahren dann auf Kleingewerbe umstellen konnte, wenn man die Grenze nicht überschritten hat (17.500 Euro Umsatz pro Jahr). Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht - mein Gewerbe ich volljährig, da war das noch anders. Oder man kann auf Antrag die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.
Da wir hier aber keine Rechtsberatung geben können, empfehle ich den Gang zur IHK zum Existenzgründer-Seminar!
Wer sich selbständig machen möchte, kann mich auch gerne anmailen per PN - wir haben hier im Forum einen Händlerbereich, den man mit Händlerkennung einsehen kann, wenn man auf Händler umgestellt worden ist. Ich gebe dazu gern per PN Auskunft
Und jetzt nähen wir mal weiter für unsere eigenen Kids - in der neuen Woche Kommt ihr mit?