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Garantie übertragbar

  • gestern las ich bei einer Maschine mit zehn Jahren Garantie, dass im Kleingedruckten steht, dass die Garantie bei Weiterverkauf nicht übertragbar ist. So weit ich weiß, ist das immer so.


    Oder gibt es doch Firmen, bei denen die Garantie übertragbar ist? Wenn ja, welche? War da nicht ein Unterschied zwischen der Garantie gegenüber dem Hersteller und der gegenüber dem Händler?

    "lass die Sonne rein ... "

    ... und Grüße

    Doro :laola:

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  • Soviel ich weiß, ist das immer so. Gut, dass es jetzt wenigstens gleich mal angegeben wird.

    Freundliche Grüße
    Karla


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  • War da nicht ein Unterschied zwischen der Garantie gegenüber dem Hersteller und der gegenüber dem Händler?


    Ich denke, Du meinst einerseits die Garantie in Bezug auf die Maschine selbst und die Gewährleistung, die den Kauf an sich betrifft, bzw. die der Händler erfüllen muss (oder sollte).


    Soweit mir bekannt ist, lässt sich die Garantie nicht übertragen. Dass dies extra aufgeführt wird, finde ich positiv.
    Mal sehen, ob sich tatsächlich Firmen finden, die es anders handhaben und die Garantie doch übertragbar ist.

    Grüße
    Susanne

  • Mal ganz direkt gesagt: Teil kaufen und darauf achten dass die Rechnung namenlos ist, man also nur einen Kassenbeleg bekommt. Auf keiner meiner Nähmaschinenrechnungen steht ein Name.

    _______________________________________________
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  • Es gibt auch Firmen, die gar nicht nach der Rechnung frage, sondern das einfach über die Seriennummer oder Registrierungsnummer des Artikels abwickeln. Meines Wissens funktioniert das bei Lenovo und HP und Co so.
    Sind aber keine Nähmaschinen. ;)

  • Hallo,


    bei Elna ist die Garantie übertragbar. War damals beim Kauf für mich definitiv ein Pluspunkt!

    Liebe Grüße,
    Fee


    - Wäre mein Nahttrenner nicht so spitz, nähme ich ihn zum Kuscheln mit ins Bett! -

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  • ...das ist in CH bei sehr vielen technischen Geräten so, dass die Garantie (...ausgenommen das Gesetz sieht es anders vor) nicht oder nur mit Bewilligung des Lieferanten/Herstellers übertragbar ist...


    ...mir wurde es einmal von Herstellerseite so begründet:


    Viele verkaufen das Gerät dann innerhalb der Garantiezeit, wenn es irgendein Problem hat das nicht unbedingt unter Garantie fällt...z.B. unsachgemässe Handhabung oder nicht vorgesehener Verwendungszweck. Bei Nähmaschinen insbesondere gewerbliche Nutzung einer Haushalts-Nähma...wenn sie dann ausgnudelt ist wird sie noch innerhalb der Garantiezeit an einen Privaten abgegeben...bei dem entstehen aus den vorgenannten Gründen innerhalb kurzer Zeit nicht vorgesehene Schäden...und er versucht verständlicherweise diese als Garantiefall durchzusetzen...er ist ja nicht gewerblich...sondern Privat-Nutzer...und der Hersteller muss einstehen. Der Nachweis, dass die Maschine vorher gewerblich gelaufen ist, muss nämlich durch den Hersteller erbracht werden...was nahezu unmöglich erscheint...


    ...dieser Argumentation kann ich mich nicht ganz verschliessen...


    ...in der IT-Branche ist das an der Tagesordnung......muss mal in den Garantieunterlagen meines Lenovo nachsehen...bin mir fast sicher, dass es auch so ist...



    Gruss aus der Schweiz
    Stefan

    Gruss aus der Schweiz
    Stefan

  • Mal ganz direkt gesagt: Teil kaufen und darauf achten dass die Rechnung namenlos ist, man also nur einen Kassenbeleg bekommt. Auf keiner meiner Nähmaschinenrechnungen steht ein Name.


    Sowohl für meine Nähmaschine als auch für meine Overlock habe ich eine ausführliche Rechnung bekommen auf der mein Name, die Nummer des Modells etc. draufsteht. Und für die Garantieverlängerung von Babylock musste ich die Modellnummer auch angeben.
    Elna ist die einzige mir bekannte Firma, die eine übertragbare Garantie hat.

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  • das mit der gewerblichen Nutzung habe ich jetzt noch nicht so bedacht, da ich das ja nicht tue. Aber wir haben hier ja so einige Anfragen, wo die Maschinen gewerblich genutzt werden.

    "lass die Sonne rein ... "

    ... und Grüße

    Doro :laola:

  • Sowohl für meine Nähmaschine als auch für meine Overlock habe ich eine ausführliche Rechnung bekommen auf der mein Name, die Nummer des Modells etc. draufsteht. Und für die Garantieverlängerung von Babylock musste ich die Modellnummer auch angeben.
    Elna ist die einzige mir bekannte Firma, die eine übertragbare Garantie hat.


    Die Gesetzeslage in Deutschland ist ganz einfach wenn ich in einen Laden gehe: ich lege Geld hin, bekomme Kassenbon oder Rechnung, und dann ist genau der Laden mein erster Ansprechpartner wenn das Teil etwas hat. Solange derjenige mit dem Teil und dem Kaufbeleg im Laden steht.


    Da ich schon gehört habe dass einige Firmen oder Läden sich anstellen kaufe ich grundsätzlich elektronische Teile per Barzahlung und Kaufbeleg OHNE Namen (sonst könnte ja noch nichtmal an meiner Stelle ein Familienmitglied oder Freund ein defektes Teil reklamieren).


    Apple und Nikon halten die Gewährleistung ein, auch bei fremdem Namen auf der Rechnung, solange man den Kauf vom Erstkäufer belegen kann, bzw. die Originalrechnung hat.

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  • Hey,


    nur ein Hinweis: Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Dinge.


    Garantie (Hersteller) ist freiwillg - Übertragung kann durch den Hersteller ausgeschlossen werden
    Gewährleistung / Mängelhaftung (2 Jahre) ist ein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer, also Händler - hier ist es nicht so einfach pauschal zu beantworten was die Übertragbarkeit oder Nicht-Übertragbarkeit betrifft..


    Wichtig ist aber die Begriffe auseinander zu halten...


    Ich hoffe, das war jetzt nicht zu "klugsch***isch"...


    Lieben Gruß
    Trixie

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