Hallo! Wenn man eine Stickdatei kauft in Zusammenhang mit einem eBook, welches ein Schnittmuster enthält, darf man die Stickdatei dann auch anderweitig verwenden oder MUSS man die nur auf die Teile sticken, die man mit DIESEM eBook genäht hat? Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.... ganz konkret geht es um eine Datei, die aus 12 Gesichtern besteht, die zusammen mit einem eBook als Set verkauft wird, welches einen Mützenschnitt mit Knotenohren enthält... Die Verkäuferin meint, man darf die Gesichter nirgendwo anders draufsticken sondern nur auf die nach ihrem eBook angefertigten Mützen mit den Knotenohren, da es da sonst eine Veränderung der Datei wäre... Stimmt das so? Vielleicht kennst sich ja hier von Euch jemand mit dem Thema aus.... Danke schonmal!
Stickdatei verändern?!
- Coffeebean236
- Erledigt
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Guten Morgen Coffeebean,
was genau steht denn in den Nutzungsbedingungen (ggf. in der PDF)?
Leider handhabt das jeder Stickmuster / ebook-Ersteller anders. Ich pers. würde mir wünschen die Nutzungsbedingungen würden im Shop mit dabei stehen, damit ich vorher schauen kann, ob ich das gewünschte Muster so gebrauchen kann.
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Ich glaube,dass Du das Stickmuster auch anderweitig nutzen kannst,dass was nicht geht ist,wenn Du das Stickmuster selber also an der Datei etwas verändern möchtest,dass wird meist untersagt!
Viele Grüße
Dani -
ich denke, wenn ich das privat nutze, kann ich machen, was ich damit will.
Ich kaufe ja auch Bücher mit Anleitungen und Abblättmuster. Die bügele und sticke ich auch woanders drauf. Das dürfte das gleiche in grün sein, wenn es elektronisch vorliegt.
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Doro hat recht. So handhabe ich es auch. Sobald du es zu Geld machst, ist es strafbar.
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Ich sehe das so wie Doro.
Im privaten Bereich darfst du die Datei nutzen wie du willst.
Privat darfst du sogar die Datei verändern.Wenn du verkaufen willst, sieht die Sache anders aus.
Gruß
Benzinchen -
danke für die antworten.... konnte mich irgendwie nicht mehr einloggen und habe mich nochmal komplett nbeu registriert... ich poste morgen mal das rechtliche, was an die datei angehängt war...,
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das steht im Dokument, was an ebook und Stickdatei mit angehängt ist:
ich habe das Produkt und den Namen rausgenommen und durch (stickdatei) und (name) ersetzt....
Für alle Artikel meines Shops gilt: Copyright © 2009-2013
(name). All rights reserved.
Die Stickmuster dürfen privat oder gewerblich auf selbst
geschneiderter Kleidung oder Sonstigem verwendet werden. Wenn
Gewerblich mehr als 30 identische Artikel gefertigt werden, bedarf es
der Erlaubnis beim Eigentümer (name).
Desweiteren ist es nicht erlaubt, fertig gestickte Muster (Sticker,
Buttons) einzeln zu veräußern (verkaufen/verschenken/tauschen
etc.). Dies ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung von
(name) möglich.
Die Grundidee/Umrisse der (stickdate) stammt von (name). Ich
habe die Bildrechte gekauft und die (stickdatei) weiterentwickelt,
digitalisert und mit viel liebe die Stickdatein(Ebooks
erarbeitet/entworfen
Die industrielle Verwendung und Fertigung ist ausgeschlossen. Alle
Produkte, Fotos, Zeichnungen, Stickdateien und E-Book`s sind
urheberrechtlich geschützt und Eigentum von (name).
Die Stickdateien und E-Book`s dürfen weder verkauft, verschenkt,
kopiert oder auf sonstige Art an Dritte weitergegeben werden.
Außerdem ist es untersagt, die Stickdateien von (name) zu verändern oder sie verändert als eigene anzugeben
oder zu verkaufen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich
verfolgt. -
Hallo Coffeebean236,
Außerdem ist es untersagt, die Stickdateien von (name) zu verändern oder sie verändert als eigene anzugeben
oder zu verkaufen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich
verfolgt.das ist der Punkt bei dem sich viele streiten. Ich verstehe das so:
Nehmen wir jetzt mal als Beispiel: Du hast eine kombinierte Stickdatei aus einer Katze und einem Vogel. Also beides in einer einzigen Stickdatei vereint. Dann dürftest Du nicht die Katze oder den Vogel einzelnd sticken.
Hast Du einzelne Komponenten also zwei Dateien mit einer Katze und einem Vogel getrennt, dürftest Du sie auch einzelnd verwenden.
Bei manchen dürften nicht mal andere Farben verwendet werden. Jeder Ersteller ist da anders.
Ich würde in Deinem konkreten Fall, schriftlich bei dem Verkäufer nachfragen und mir eine schriftliche Erlaubnis holen. So bist Du auf der sicheren Seite.
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Ich sehe es wie Sonja.
Es ist immer der einfachste und sicherste Weg, mit dem Rechteinhaber zu reden. Im Text steht - bedarf der Zustimmung ... Also kann man eine Frage stellen und diese hat dann ggf. ein Ja oder ein Nein zur Antwort und Du weißt, was Du ohne Probleme zu bekommen nutzen darfst.Ps: ich habe Deine alte und Deine neue Anmeldung vereint.
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wenn ich was gesticktes verkaufe, verstehe ich das.
Privat aber nicht. bzw. will diese Einschränkung vor dem Kauf wissen, um so was dann wohl eher nicht zu kaufen. Von Handstickmustern kenne ich nämlich diese Einschränkung nicht.
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naja, sie hat mit vorher gesagt, ich sollte erstmal die datei auf die mützen machen (ich sticke die datei für die dateierstellerin probe) und danach, wenn die datei auf dem markt ist, kann ich machen was ich will damit... nun ist es aber so, daß einige kunden angefragt haben, ob man damit auch fertig gekaufte mützen oder andere, nicht nach ihzrem schnitt erstellte mützen damit besticken könne.... nach einigem überlegen kam ein "nein" ..aber im rechtlichen dokument steht ja nix davon, daß man die beiden sachen UNBEDINGT ZUSAMMEN VERWENDEN muss... und wenn ich die datei ohne ihren mützenschnitt nehme, wäre das eine veränderung der datei.... sagt sie.... stimmt das so???? das sehe ich nämlich anders... wer hat recht?
Anne Liebler: danke fürs zusammenlegen der accounts... ich konnte mich gestern, nachdem ich die frage gepostet hab, nicht mehr einloggen..
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Ich sehe das so wie Doro.
Beim Verkauf von bestickten Sachen, gilt das wahrscheinlich.
Was ich privat damit mache, ist meine Sache.
Ich bin zudem der Meinung, dass nicht jede Bedingung, die irgendwelche Verkäufer
da ins Kleingedruckte reinschreiben, vor dem Gesetz auch wirklich Bestand haben.Ebenso bin ich der Meinung, dass vor dem Kauf der Datei über die Bedingungen informiert werden muß.
Aber bestimmt steht das irgendwo auf der Seite nachzulesen.
Benzinchen -
Aber die Datei ist quasi das Gesicht der Mütze mit den Ohren und sie hat das in der Proportion und Idee zusammen erarbeitet. Das als Einheit ergibt den Wiedererkennungseffekt des Gesamtdesigns.
Das Gesicht einzeln - heute auf einer anderen Mütze, morgen auf einer Jacke hinten oder einer Taschenklappe weils so toll ist - verändert das Gesamtprodukt und macht es "beliebig" getrennt vom eigentlichen Ansatz.
Privat - einzeln und zum Eigenbedarf - kein Thema, aber als Stickauftrag?Ich kann das Nein der Designerin nachvollziehen.
Du kannst Dich darüber hinwegsetzen. Wir können Dir unsere Meinung sagen, aber nicht Deine wie auch immer zu treffende Entscheidung legitimieren. Machst Du es und sie geht juristisch gegen Dich vor und fordert eine strafbewährte Unterlassungserklärung, entstehen dadurch Kosten die nicht im Verhältnis stehen werden zu den zu erwarteten Einnahmen. Das musst Du entscheiden, denn sie hat Nein gesagt.
Benzinchen, Du hast recht. Aber man muss bedenken dass der Weg, die Bestandsfestigkeit vor dem Gesetz zu prüfen mit einer großen Anzahl von € beschritten werden muss. -
hmm.... im grunde genommen stimmt das ja..aber mich macht das irre, weil sie erst ja sagte und dann nein...und im rechtlichen, was an ihre datei angehängt ist, steht ja nix von drin, daß beides zusammen verwendet werden muss... u.a. ist auch ein jack skellington gesicht in der datei enthalten... ich denke nicht, daß da ein wiedererkennungswert in zusammenhang mit den mützen ist... *ratlos bin*
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Nunja, manchmal denkt man nicht an die Möglichkeiten, die entstehen. Wenn ich das zeitlich richtig verstehe hast Du die Datei gehabt, bevor sie auf dem Markt war und damit auch einen Prototyp des Gesamtpaketes. Hast Du dafür bezahlen müssen? Nun gibt es sicher eine Beta, die ggf. auch einen anderen Nutzungsrechtetext hat. Ich würde ganz sachlich abwägen und darüber nachdenken wie es Dir ginge wenn Du nicht die Ausführende wärst sondern die mit der Idee. Du würdest sicher genauso hoffen, dass es "Dein Kind = komplett" bleibt.
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Aber man muss bedenken dass der Weg, die Bestandsfestigkeit vor dem Gesetz zu prüfen mit einer großen Anzahl von € beschritten werden muss.Ja so ist das im Geschäftsleben:D
Nur mal auf Verdacht irgendwelche Bedingungen festlegen, könnte einem auch eine Abmahnung ins Haus flattern lassen.Aber ich bin raus aus der Sache, ich dachte es geht um den Privatbedarf.
LG
Benzinchen -
nein, ich habe nichts bezahlt..dafür testen wir die datei ja quasi auf herz und nieren... und machen produktfotos, mit denen sie dann für ihre datei werbung macht und auf meine nachfrage, ob im verkauf ein anderer rechtlicher text ist, kam ein nein...
ich würde das sowohl privat nutzen als auch gewerblich..da ich schon anfragen für andere produkte mit eben so einem gesict hatte...konkret wurde der jack skellington angefragt... aber mich interessiert sowas dann auch mal ganz allgemein... und auch andere, wie ich mitbekommen habe... aber keiner weiß etwas genaues... :-/
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Bitte verstehe mich nicht falsch. Ich will keine Partei ergreifen, sondern ich versuche das für mich auf eine reine Sachstandsebene zu bringen. Im Moment sieht es für mich so aus, dass Du gern die Nachfragen befriedigen würdest und schaust, ob sie dieses Nein überhaupt sagen darf oder ob es die Möglichkeit gibt, es zu negieren oder abzuweisen, weil es nicht klar beschrieben stand, als Du die Daten bekommen hast.
Du und Andere habt sie als Tester bekommen und es war eine Winwin Situation. Du kannst sie nutzen, hast sie zeitig mit Markteinführung in Deinen kommerziellen Angeboten und generierst damit auch Interesse und Nachfrage. Spätere Interessierten können entscheiden ob sie bei Dir vollständig oder die Anleitung dann bei ihr zum Selbermachen kaufen wollen.
Das ist aus meiner Erfahrung heraus ein Ziel der Designer und Tester. Sollte sich beim Testen herausstellen, dass es Fehler gibt, werden diese durch den Test behoben. Es gab offenbar auch Fehler bzw. Nicht zu Ende gedachte Nutzungsbedingungen. Ich gehe davon aus, das auch das dann behoben wird.Diese meine Einschätzung betrifft den kommerziellen Bereich, nicht die private Nutzung für Dich. Stickst Du allerdings gewerblich für einen Kunden das Gesicht aufwasweißich und es gab - ggf. Auch auf Anfrage nachgereicht dazu ein Nein - riskierst Du Probleme, denn Du hattest eine ablehnende Auskunft er Rechteinhaberin, die Dir die Datei unentgeltlich zum Testen und Gesamtnutzen überlassen hat, erhalten. Auch wenn es dann hin und her gehend möglich ist, dass Du es hättest machen können und ihr Nein rechtlich anfechtbar ist, ist Dein Anwalt oder ihrer tätig geworden und die wollen nicht ohne Lohn bleiben.
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ok... danke für eure antworten!